
DIE THERAPEUT:INNEN HONORAR PSYCHOTHERAPIE
HONORAR PSYCHOTHERAPEUTISCHER
LEISTUNGEN
Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Aktuell wird eine Sitzung (50min) in der Regel mit dem 3,0 fachen Satz (131,15 €) honoriert. Ggf. übernimmt die Beihilfe oder Private Krankenversicherung nur bis zum 2,3 fachen Satz (100,55€).
Da wir eine reine Privatpraxis sind, können wir nicht mit der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. In welchem Umfang Ihre Private Krankenversicherung die anfallenden Kosten übernimmt, hängt von Ihrer Versicherungspolice ab.