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DIE THERAPEUT:INNEN HONORAR PSYCHOTHERAPIE

HONORAR PSYCHOTHERAPEUTISCHER
LEISTUNGEN

Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Aktuell wird eine Sitzung (50min) in der Regel mit dem 2,3 fachen Satz (134,04 € Kurzzeittherapie + 33,51€ Psychischer Befund) honoriert. In den ersten Sitzungen fällt für die Probatorik der 3,0 fache Satz an (131,15€) - ggf. übernimmt die Beihilfe oder Private Krankenversicherung nur bis zum 2,3 fachen Satz (100,55€). 

Da wir eine reine Privatpraxis sind, können wir nicht mit der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. In welchem Umfang Ihre Private Krankenversicherung die anfallenden Kosten übernimmt, hängt von Ihrer Versicherungspolice ab. 

©2025 by Die Therapeut:Innen

Privatpraxis A. Schramm 

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