
DIE THERAPEUT:INNEN HONORAR PSYCHOTHERAPIE
HONORAR PSYCHOTHERAPEUTISCHER
LEISTUNGEN
Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Aktuell wird eine Sitzung (50min) in der Regel mit dem 2,3 fachen Satz (134,04 € Kurzzeittherapie + 33,51€ psychischer Befund) honoriert. In den ersten Sitzungen werden Sprechstunde (2,5 facher Satz 145,70€) + therapeutisches Gespräch (2,3 facher Satz 20,10€) und anschließend Probatorik (2,6 facher Satz 113,66€) + therapeutisches Gespräch und psychischer Befund abgerechnet - ggf. übernimmt die Beihilfe oder Private Krankenversicherung nur bis zum 2,3 fachen Satz (100,55€).
Da wir eine reine Privatpraxis sind, können wir nicht mit der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. In welchem Umfang Ihre Private Krankenversicherung die anfallenden Kosten übernimmt, hängt von Ihrer Versicherungspolice ab.
