DIE THERAPEUT:INNEN
INANSPRUCHNAHME
PSYCHOTHERAPEUTISCHER LEISTUNGEN
KLÄRUNG DER KOSTENÜBERNAHME
Um die Kosten der von uns gestellten Rechnung bezuschusst/ erstattet zu bekommen, sollten sich Privatversicherte im Vorfeld mit Ihrer Privaten Krankenversicherung/ Beihilfe in Verbindung setzen. Bei Kostenübernahme durch eine Private Krankenversicherung muss immer eine Diagnose gestellt werden. Sollten Sie dies nicht wünschen, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen.
KONTAKTAUFNAHME
Ohne Überweisung können Sie sich bei Therapiebedarf direkt an uns wenden. Dies kann telefonisch (bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter) oder per Mail erfolgen.
KENNENLERNEN
Die Basis für eine erfolgreiche Therapie ist eine gute Beziehung zum Therapeuten. Sollten Sie sich bei einem Therapeuten nicht wohl fühlen, kann jederzeit ein Therapeutenwechsel stattfinden. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen hierbei 5 Probatorische Sitzungen, die dem Kennenlernen, der Anamnese und der Absprache des therapeutischen Vorgehens dienen.
ANTRAGSTELLUNG
Um die Kosten von der Privaten Krankenversicherung übernehmen zu lassen, ist die Erstellung eines schriftlichen Therapieantrags durch uns notwendig. Hierfür wird zudem ein Konsiliarbericht von Ihrem Arzt benötigt.
THERAPIE
Nach Therapiebewilligung durch Ihre Private Krankenversicherung kann die Therapie beginnen.